Fallschirm

Fallschirm
Fall|schirm ['falʃɪrm], der; -[e]s, -e:
die Fallgeschwindigkeit vermindernde schirmartige Vorrichtung, mit der Personen und Gegenstände von einem Luftfahrzeug aus unversehrt zur Erde gebracht werden können:
mit dem Fallschirm aus dem Hubschrauber abspringen; der Fallschirm öffnet sich.

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Fạll|schirm 〈m. 1Gerät zum Absprung od. Abwurf aus Luftfahrzeugen

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Fạll|schirm, der:
zu einem Paket zusammengefaltete, sich während des Fallens öffnende, die Fallgeschwindigkeit vermindernde schirmartige Vorrichtung, mit der Personen od. Gegenstände von einem Luftfahrzeug aus unversehrt zur Erde gebracht werden können:
der F. öffnet sich;
mit dem F. abspringen.

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Fallschirm,
 
schirmförmiges Gebilde aus Naturseide, Baumwolle oder Chemiefasern zur Minderung der Sinkgeschwindigkeit fallender Körper, v. a. zum Absprung oder Abwurf aus Luftfahrzeugen. Man unterscheidet die herkömmlichen Rundkappenfallschirme, die allein durch Vergrößerung des Luftwiderstands die gewünschte Sinkgeschwindigkeit von etwa 5 m/s erreichen, und Gleitschirme oder Gleitfallschirme, deren Schirmkappe sich meist in Form einer rechteckigen gewölbten Fläche entfaltet (Flügelschirm oder Rechteckgleiter). Bei Gleitschirmen ist die Vortriebsgeschwindigkeit größer als die Sinkgeschwindigkeit, d. h., bei einer der Fallbewegung überlagerten Horizontalbewegung entsteht noch eine aerodynamisch erzeugte Auftriebskraft. Es gibt auch Rundkappengleitschirme, bei denen über Steuerleinen die Kappensymmetrie verändert wird. Bei Stauluftgleitschirmen wird die Kappe von zwei übereinander liegenden Gewebeflächen gebildet, die durch Rippen und Spanten sowie an den Hinterkanten verbunden sind. Durch die einströmende Luft aufgeblasen, nimmt der Stauluftgleitschirm die Form eines Tragflügels an. Er erreicht Vortriebsgeschwindigkeiten von 2-8 m/s und lässt sich sehr gut steuern.
 
Die Schirmkappe ist in geöffnetem Zustand durch Fangleinen und eine trennbare Kupplung mit dem Gurtzeug verbunden, das am fallenden Körper befestigt wird. Bei Sportfallschirmen kann die Form der Kappe über Steuerleinen während des Falles verändert und damit die Fallrichtung beeinflusst werden. Kappe und Fangleinen werden in gefaltetem Zustand in einen Packsack eingelegt; zur Entfaltung des Schirmes wird der Packsack durch manuelle Betätigung (manueller Fallschirm) geöffnet; das Ausziehen oder Auswerfen der Schirmkappe wird oft durch einen kleinen Hilfsschirm (Ausziehschirm) unterstützt. Für den Fall, dass der Sprungfallschirm sich nicht oder fehlerhaft öffnet, kann ein Reservefallschirm manuell geöffnet werden. Ein automatischer Fallschirm wird durch eine mit dem Luftfahrzeug verbundene Leine geöffnet. Nach der Verwendung unterscheidet man Rettungsfallschirm (zur Rettung von Besatzungsmitgliedern von Luftfahrzeugen aus Luftnot), Sprungfallschirm (für sportliche und militärische Zwecke) und Lastenfallschirm, nach Anordnung des Packsacks am Körper des Trägers Brustfallschirm, Rückenfallschirm und Sitzfallschirm.
 
 
Die Zeichnung eines Fallschirms findet man zuerst bei Leonardo da Vinci (1495), später bei Fausto Veranzio (1616). J. Montgolfier führte 1779 einen erfolgreichen Versuch mit einem Hammel an einem Fallschirm aus 35 m Höhe aus. Den nachweislich ersten Fallschirmabsprung eines Menschen wagte S. Lenormand 1783. Aus rd. 1 000 m Höhe sprang A. J. Garnerin 1797 mit einem Fallschirm. Der moderne zusammenlegbare Fallschirm wurde von Kätchen Paulus (1893 ff.) und H. Lattemann, der Rückenfallschirm von G. J. Kotelnikow (1911) entwickelt, das Verpackungsproblem von O. Heinicke 1913 gelöst. Der Gleitschirm (seit 1964) geht u. a. auf D. Jalbert zurück.
 
 
T. W. Willans: Parachuting and skydiving (London 1964);
 
Rund um den F., hg. v. A. Scherer (1984).
 

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Fạll|schirm, der: zu einem Paket zusammengefaltete, sich während des Fallens öffnende, die Fallgeschwindigkeit vermindernde schirmartige Vorrichtung, mit der Personen od. Gegenstände von einem Luftfahrzeug aus unversehrt zur Erde gebracht werden können: der F. öffnet sich; mit dem F. abspringen.

Universal-Lexikon. 2012.

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